FAMILIENKOMPASS „FLEXIBEL UND aus einer Hand“

Kinder erziehen ist keine leichte Aufgabe. Es ist ganz natürlich, dass dabei Konflikte entstehen. Aber diese müssen Sie nicht alleine meistern. Kommen Sie zu uns, wir sind ein kompetentes Team, das Ihnen zur Seite steht. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine geeignete und individuelle Hilfeform finden. Unsere Angebote sind kostenfrei, vertraulich und freiwillig.
Das Aufgabengebiet in der Kinder- und Jugendhilfe ist klar beschrieben und an unterschiedlichen Zielen ausgerichtet. Der Ansatz von Familienkompass besteht aus flexiblen und vernetzten Hilfeformen zur Erziehung nach SGB VIII, die durch pädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Professionen realisiert werden.
(gesetzliche) Grundlagen der Arbeit

Erziehungsberatung § 28 SGB VIII
Erziehungsberatung – Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche
Unsere Erziehungsberatung richtet sich an alle, die im familiären Alltag vor Herausforderungen stehen: Eltern, Mütter und Väter, Pflegeeltern, Großeltern – ebenso wie Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Die Beratung ist für alle Menschen offen zugänglich – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Lebensform. Auch minderjährige Ratsuchende können sich auf Wunsch vertraulich und ohne das Wissen ihrer Erziehungsberechtigten an uns wenden.
Unsere Aufgaben umfassen:
psychologische und pädagogische Diagnostik
Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien
Vermittlung weiterführender Hilfsangebote
systemische Familienberatung und -therapie
Wir helfen bei:
Lern- und Leistungsschwierigkeiten
seelischen Belastungen und auffälligem Verhalten
familiären und schulischen Konflikten
Unsicherheiten in der Erziehung
Trennung und Scheidung
Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt
Der Zugang ist einfach und direkt:
Eine Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung genügt – es ist keine Antragstellung erforderlich.
Begleiteter Umgang § 18 SGB VIII
Mit uns behält Ihr Kind Kontakt zu beiden Eltern bei Trennung und Scheidung. Im Rahmen des Begleiteten Umgangs sind wir dabei, wenn Ihr Kind Ihren ehemaligen Partner (Großeltern, Geschwister usw.) trifft.
Was bieten wir an:
- Wiederherstellung, Erhaltung oder Neuaufbau von emotionalen und sozialen Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten und dem Kind z. B. nach Trennung
Ein Begleiteter Umgang muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Beratung durch insofern erfahrene Fachkräfte zur Kindeswohlgefährdung
Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der frühen Hilfen
Im Auftrag der Frühen Hilfen tätig zu sein, bedeutet unter anderem auf den Pflegezustand des Kindes zu schauen, Anleitung für die Babymassage zu geben, Gewichtskontrollen durchzuführen sowie Sing- und Bewegungsspiele vorzustellen.
Unsere Familienkinderkrankenschwester kommt zu Ihnen nach Hause, wenn Sie Unterstützung und Beratung im Umgang mit Ihrem Kind brauchen. Sie hilft Ihnen, wenn Sie zum Beispiel unsicher bei der Versorgung des Kindes sind oder Ihr Kind besondere Pflege oder Fürsorge benötigt. Unsere Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin unterstützt Sie aber auch bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und begleitet Sie zum Beispiel zu Behörden. Bei größeren Problemen hilft Sie Ihnen, geeignete Unterstützungsangebote zu finden.
Die Arbeit der Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin muss
beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Gemeinsam mach wir Ihre Familie stark. Unsere Familienhelfer unterstützen Sie als Eltern in Ihren erzieherischen Kompetenzen. Dabei richtet sich das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe an die ganze Familie.
Hilfe und Unterstützung der Familie, z. B. bei:
- Alltagsproblemen, Krisen, bei Konflikten und Spannungen in der Familie
- Begleitung zu Behörden und anderen Einrichtungen
- Anregung zur Freizeitgestaltung
- Lösen von finanziellen Schwierigkeiten
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Hilfe zur Erziehung und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Die Zunahme substanzbezogener Störungen wie Missbrauch von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen (z. B. Ecstasy, Cannabis, Chrystal Meth), aber auch sonstigen menschlichen Verhaltensweisen mit Suchtcharakter (z. B. Glücksspiel, Rauchen, Essstörungen, Kaufsucht) hat deutlich an Bedeutung gewonnen.
Wir bieten an:
- Begleitung und Beratung von Familien
- Unterstützung bei Erziehungsaufgaben
- Bewältigung von Alltagsproblemen sowie Hilfe zur Selbsthilfe
- pädagogisch-therapeutisches Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur sozialen Integration.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe/Sucht ist eine aufsuchende Hilfe zur Erziehung und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Wir stehen Kindern bei. Im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft unterstützen wir Ihre Kinder in sozialen und familiären Krisensituationen.
Wir helfen dabei:
- Entwicklungsprobleme zu bewältigen
- die Selbständigkeit Ihrer Kinder zu fördern
- Schwierigkeiten in der Schule zu lösen
- Ihre Kinder bei der Berufswahl zu unterstützen
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine aufsuchende Hilfe zur Erziehung und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII
Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, die ähnliche Probleme haben. Durch gemeinsame Aktivitäten fördern wir im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit soziales Lernen und Konfliktbewältigung in einer Gruppe.
Was bieten wir an?
- offene Kursangebote für Kinder und Jugendliche zum Training emotionaler und sozialer Fertigkeiten
Die Soziale Gruppenarbeit ist eine Hilfe zur Erziehung und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Schulbegleitung § 53 SGB XII
Wir begleiten Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag und geben Ihnen Unterstützung, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Schülers orientiert. Oberstes Ziel ist die soziale Integration von benachteiligten Kindern.
Wir helfen bei:
- Aneignung und Strukturierung der Lerninhalte und des Schulalltags
- Erweiterung von Sozialkompetenz
- Hilfen bei der Aufmerksamskeitssteuerung, bei Kommunkationsproblemen und beim Aufbau von Beziehungen mit anderen Mitschülern
- Anleitung zur Selbstständigkeit
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Familienkompass Riesa
Stralsunder Straße 5
01587 Riesa
Telefon: (03 5 25) 73 10 37
Familienkompass Großenhain
Carl-Maria-von-Weber-Allee 51
01558 Großenhain
Telefon: (0 35 22) 3 87 60
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Am Kanal 27
01609 Gröditz
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Telefon: (0 35 25) 73 10 37
Fax: (0 35 25) 73 52 40
E-Mail: fk@volkssolidaritaet-rg.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch
13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
Sollten wir für Sie nicht sofort ansprechbar sein, befinden wir uns gerade in Beratung oder bei einem Hausbesuch.
aktuelle Angebote

Erziehungsberatung nach §28 SGB VIII:
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Trennungs- und Scheidungsgruppe für Kinder
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